LAG Köln - Urteil vom 16.10.2000
8 (12) Sa 853/998
Normen:
ZPO § 519 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln - Urteil vom ... - 17 Ca 3712/98,

Überstunden; Vergütung; Darlegungs- und Beweislast; Anlagenkonvolut; Bezugnahme

LAG Köln, Urteil vom 16.10.2000 - Aktenzeichen 8 (12) Sa 853/998

DRsp Nr. 2002/15285

Überstunden; Vergütung; Darlegungs- und Beweislast; Anlagenkonvolut; Bezugnahme

»1. Die Bezugnahme auf Anlagenkonvolute genügt den Anforderungen einer substantiierten Berufungsbegründung dann nicht, wenn sie erforderlich macht, dass sich das Gericht den zur Begründung erforderlichen Sachvortrag erst aus umfangreichen Anlagen heraussuchen muss (wie BVerfG 30.04.1994 - 1 BvR 2112/93 - NJW 1994, S. 2683). 2. Macht sich die Berufung erkennbar die Inhalte eines Anlagenkonvoluts zu eigen und erfordert das Anlagenkonvolut nicht das Heraussuchen des Prozessstoffs bzw. die Auswertung vorgelegter Unterlagen, weil es in sich selbst stimmig, zeitlich geordnet, inhaltlich erläutert und für eine vorzunehmenden Berechnung der geltend gemachten Ansprüche aufgelistet und zu für alle Berechnungsansätze zusammengefasst ist, dann ist dem Erfordernis einer ordnungsgemäßen Berufungsbegründung Genüge getan.