I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 05.12.2008 - 5 Ca 12228/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.664,80 € (dreizehntausendsechshundertvierundsechzig 80/100) nebst Zinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.11.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die Mehrkosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Bielefeld entstanden sind, welche die Klägerin zu tragen hat.
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