I
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens über die Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU) unter Berücksichtigung weiterer Ersatzzeiten.
Die im Juli 1936 geborene Klägerin siedelte am 12. Dezember 1991 aus Kasachstan in die Bundesrepublik Deutschland über. In der ehemaligen UdSSR hatte sie mit Unterbrechungen von 1953 bis 1976 in der Landwirtschaft sowie in der Bau- und Textilindustrie gearbeitet. Von Juli 1991 bis zu ihrer Übersiedlung im Dezember 1991 bezog sie eine Rente. Sie ist Inhaberin des Vertriebenenausweises "A".
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|