LSG Bayern - Urteil vom 08.11.2016
L 7 AS 728/16 B ER
Normen:
ZPO § 43;
Vorinstanzen:
SG München, vom 06.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 AS 2075/16

Übernahme von Beiträgen zur gesetzlichen KrankenversicherungUnbeachtlichkeit eines Befangenheitsantrags

LSG Bayern, Urteil vom 08.11.2016 - Aktenzeichen L 7 AS 728/16 B ER

DRsp Nr. 2016/19318

Übernahme von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung Unbeachtlichkeit eines Befangenheitsantrags

Tenor

I.

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 06.10.2016 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

ZPO § 43;

Gründe

I.

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Bf) begehrt im Eilverfahren vom Antragsgegner und Beschwerdegegner (Bg) die Übernahme von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Bf erhielt bis Ende November 2009 vom Bg Leistungen nach dem SGB II. Danach bezog er, da er dauerhaft voll erwerbsgemindert war, Sozialhilfe in Form von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im März 2015 meldete sich der Bf, der zwischenzeitlich auch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, wegen einer Erbschaft aus dem Sozialhilfebezug ab.

Am 24.06.2015 stellte der Bf beim Sozialgericht München einen gerichtlichen Eilantrag auf Übernahme seiner Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, der letztlich erfolglos blieb (Beschluss des Senats vom 18.12.2015, L 7 AS 831/15 B ER).