OVG Sachsen - Beschluss vom 06.01.2010
2 A 285/08
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; SGB III § 387 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Dresden, vom 03.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 274/07

Übernahme ins Beamtenverhältnis als Inspektorin zur Anstellung; Bedürfnis eines besonderen und individualisierten Vertrauenstatbestandes zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis

OVG Sachsen, Beschluss vom 06.01.2010 - Aktenzeichen 2 A 285/08

DRsp Nr. 2010/3933

Übernahme ins Beamtenverhältnis als Inspektorin zur Anstellung; Bedürfnis eines besonderen und individualisierten Vertrauenstatbestandes zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 3. April 2008 - 11 K 274/07 - wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 15.662,73 EUR festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; SGB III § 387 Abs. 1 S. 1;

Gründe

Der zulässige Antrag ist unbegründet. Der geltend gemachten Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils gem. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegt nicht vor.