SG Trier, vom 02.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 90/04
Übernahme der Kosten von häuslicher Krankenpflege durch die Krankenversicherung zur Verabreichung eines nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähigen Medikaments
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.03.2006 - Aktenzeichen L 5 KR 40/05
DRsp Nr. 2007/20431
Übernahme der Kosten von häuslicher Krankenpflege durch die Krankenversicherung zur Verabreichung eines nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähigen Medikaments
Es ist nicht Voraussetzung des Anspruchs auf häusliche Krankenpflege, dass das zu verabreichende Medikament zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]