LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 31.01.2007 L 5 KR 28/06
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 2 Abs. 2 S. 1 ; SGB V § 12 Abs. 1 § 13 Abs. 3 § 135 Abs. 1 § 2 Abs. 1 S. 3 § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 § 31 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
NZS 2007, 321
Vorinstanzen:
SG Itzehoe, vom 01.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KR 217/03
Übernahme der Kosten für eine Therapie mit Immunglobulinen durch die gesetzliche Krankenversicherung bei Multipler Sklerose, Gleichstellung mit lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.01.2007 - Aktenzeichen L 5 KR 28/06
DRsp Nr. 2007/20552
Übernahme der Kosten für eine Therapie mit Immunglobulinen durch die gesetzliche Krankenversicherung bei Multipler Sklerose, Gleichstellung mit lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen
Die Multiple Sklerose ist den lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen iS der Entscheidung des BVerfG vom 6.12.2005 - 1 BvR 347/98 gleichzustellen. Die Behandlung mit Immunglobulinen stellt eine erfolgversprechende Alternative für die Therapie der schubförmig verlaufenden Multiplen Sklerose zur zugelassenen immunmodulatorischen Behandlung mit der Folge dar, dass ihre Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 2 Abs. 2 S. 1 ; SGB V § 12 Abs. 1 § 13 Abs. 3 § 135 Abs. 1 § 2 Abs. 1 S. 3 § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 § 31 Abs. 1 S. 1 ;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.