Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 27. März 2009 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Gegenstand des beim SG Regensburg anhängig gewesenen Rechtsstreits war die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.
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