LAG Hamm - Urteil vom 05.08.2011
18 Sa 437/09
Normen:
TVÜ-Ärzte-KF § 3 Abs. 1 S. 1; TVÜ-Ärzte-KF § 3 Abs. 1 S. 2; TVÜ-Ärzte-KF § 11; TVÜ-Ärzte-KF § 15 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Bochum, vom 05.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2168/08

Überleitung von Ärzten ohne Facharzttitel; Stufenfindung ohne Anrechnung von Zeiten nicht-fachärztlicher Tätigkeit

LAG Hamm, Urteil vom 05.08.2011 - Aktenzeichen 18 Sa 437/09

DRsp Nr. 2012/371

Überleitung von Ärzten ohne Facharzttitel; Stufenfindung ohne Anrechnung von Zeiten nicht-fachärztlicher Tätigkeit

Ärzte ohne Facharzttitel sind gem. § 3 TVÜ-Ärzte-KF in die Entgeltgruppe Ä 2, Stufe 1 des TV-Ärzte-KF überzuleiten. Die bisherigen Zeiten nicht-fachärztlicher Tätigkeit werden im Rahmen der Stufenfindung nicht berücksichtigt (entgegen LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2009 - 8 Sa 1711/08).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 05.02.2009 - 3 Ca 2168/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVÜ-Ärzte-KF § 3 Abs. 1 S. 1; TVÜ-Ärzte-KF § 3 Abs. 1 S. 2; TVÜ-Ärzte-KF § 11; TVÜ-Ärzte-KF § 15 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung sowie über die Höhe von Entgeltansprüchen der Klägerin.

Die am 10.12.1955 geborene Klägerin war von November 1989 bis zum 31.12.2010 als Assistenzärztin im Fachbereich Anästhesie bei der Beklagten beschäftigt. Im zuletzt zwischen den Parteien abgeschlossenen Arbeitsvertrag vom 23.09.1993 heißt es:

" . . .

§ 2

Inhalt des Dienstvertrages sind

a) die Bestimmungen des Bundes - Angestelltentarifvertrages in der für die Angestellten im Bereich der Ev. Kirche von Westfalen jeweils geltenden Fassung (BAT- KF),