BSeuchG § 51 Abs. 3 § 52 Abs. 2 S. 1 ; EinigungsV Anlage I Kap X D, Anlage I Kap X D III Nr. 1, Anlage I Kap X D III Nr. 3 Buchst. c; IfSG § 60 Abs. 3 ; SeuchRNeuG;
Vorinstanzen:
SG Dresden, vom 09.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 VJ 1/99
Überleitung des Impfschadensrechts in das Beitrittsgebiet, Anerkennung einer Pertussisimpfenzephalopathie als Impfschaden
LSG Chemnitz, Urteil vom 22.06.2005 - Aktenzeichen L 6 VJ 4/03
DRsp Nr. 2008/16897
Überleitung des Impfschadensrechts in das Beitrittsgebiet, Anerkennung einer Pertussisimpfenzephalopathie als Impfschaden
1. Eine direkte Anwendung des Bundesseuchengesetzes auf DDR-Fälle scheidet ebenso wie eine direkte Anwendung des Infektionsschutzgesetzes aus. Dies widerspräche nämlich dem Grundsatz der direkten Gebiets- und Sachgebundenheit des Impfgeschehens.2. Die zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Impfung erforderliche Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs liegt bei der Anerkennung einer Pertussisimpfenzephalopathie als Impfschaden nicht vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BSeuchG § 51 Abs. 3 § 52 Abs. 2 S. 1 ; EinigungsV Anlage I Kap X D, Anlage I Kap X D III Nr. 1, Anlage I Kap X D III Nr. 3 Buchst. c; IfSG § 60 Abs. 3 ; SeuchRNeuG;
Vorinstanz: SG Dresden, vom 09.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 VJ 1/99
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.