SG Ulm, vom 20.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 AL 694/03
Übergangsvorschrift nach Abschaffung des Anschlussunterhaltsgeldes
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2006 - Aktenzeichen L 8 AL 2000/05
DRsp Nr. 2006/27528
Übergangsvorschrift nach Abschaffung des Anschlussunterhaltsgeldes
Die Übergangsregelung des § 434g Abs. 3SGB III zur Weitergeltung des § 156SGB III aF ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht auf die Fälle auszudehnen, in denen zwar der Anspruch auf Anschlussunterhaltsgeld vor dem 1.1.2003 noch nicht entstanden war, aber die mit Bezug von Unterhaltsgeld verbundene Weiterbildungsmaßnahme bereits vor dem 1.1.2003 begonnen hatte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]