Die Klägerin und die Beklagte zu 2 streiten noch darüber, ob zwischen ihnen ab dem 1. August 1992 ein Arbeitsverhältnis besteht.
Die im Jahre 1940 geborene Klägerin war seit Februar 1988 bei der Fachschule für Bauwesen Potsdam als Raumpflegerin beschäftigt. Diese Einrichtung unterstand als ganztägige Vollzeitschule für die Ingenieurswissenschaft dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen der DDR. Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages kam sie in die Trägerschaft des Beklagten zu 1, mit dem das Arbeitsverhältnis der Klägerin fortgeführt wurde.
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