Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 09. Juli 2010 -
Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ab 01. September 2008 ein Arbeitsverhältnis bestand.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, der Nebenintervenient die Kosten der Nebenintervention.
Die Revision wird zugelassen.
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