Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 2. Kammer - vom 29.04.2020 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung aufgehoben.
Die Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Abschiebung des Antragstellers über den 30.09.2020 hinaus vorläufig auszusetzen und ihm darüber eine Bescheinigung zu erteilen.
Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens - mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen - trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
I. Der Antragsteller, ein am .09.2001 geborener gambischer Staatsangehöriger, begehrt von der Antragsgegnerin die Erteilung einer Duldung.
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