LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.10.2011
16 Sa 711/11
Normen:
KSchG § 2; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; GewO § 106 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 24.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 397/10

Überflüssige Änderungskündigung gegenüber Straßenbahnfahreranwärter bei Zuweisung eines Pförtnertätigkeit

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.10.2011 - Aktenzeichen 16 Sa 711/11

DRsp Nr. 2012/1395

Überflüssige Änderungskündigung gegenüber Straßenbahnfahreranwärter bei Zuweisung eines Pförtnertätigkeit

1. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG führt eine "überflüssige" Änderungskündigung bei Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt nicht zur Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. 2. Eine Auslegung des Arbeitsvertrags der Parteien ergibt, dass diese mit der Bezeichnung der Tätigkeit des Klägers als Straßenbahnfahrer-Anwärter nur die erste, dem Kläger zum Zeitpunkt der Einstellung übertragene Tätigkeit bezeichnet haben, ohne die künftige Übertragung einer anderen Tätigkeit auszuschließen. Ein Bewerber um eine Stelle im Öffentlichen Dienst hat regelmäßig davon auszugehen, dass er grundsätzlich verpflichtet ist, jede ihm im Bereich des Arbeitgebers zugewiesene Tätigkeit auszuüben, die den Merkmalen seiner Vergütungsgruppe entspricht.