BSG - Urteil vom 01.06.2006
B 7a AL 34/05 R
Normen:
SGB III § 57 Abs. 1 § 57 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2006, 545
NZS 2007, 102
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 27.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 AL 645/04
SG Ulm, vom 28.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 AL 1390/02

Überbrückungsgeldanspruch, Ausweitung einer bereits ausgeübten Nebentätigkeit als Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

BSG, Urteil vom 01.06.2006 - Aktenzeichen B 7a AL 34/05 R

DRsp Nr. 2006/23492

Überbrückungsgeldanspruch, Ausweitung einer bereits ausgeübten Nebentätigkeit als Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass nach dem Willen des Gesetzgebers die Ausweitung einer Nebentätigkeit zu einer selbstständigen Existenzgrundlage in jedem Falle aus dem Förderungsbereich des § 57 Abs. 1 SGB III ausgeschieden werden muss. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB III § 57 Abs. 1 § 57 Abs. 1 ;

Gründe:

I

Die Klägerin begehrt Überbrückungsgeld (Übbg) ab 1. März 2002.