LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.03.2000
13 Sa 89/99
Normen:
TV SozSich (TV vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) § 4 ; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Karlsruhe, vom 27.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 582/98

Überbrückungsbeihilfe für einen bei den französischen Stationierungsstreitkräften vormals als Fernmeldetechniker Beschäftigten

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2000 - Aktenzeichen 13 Sa 89/99

DRsp Nr. 2002/7908

Überbrückungsbeihilfe für einen bei den französischen Stationierungsstreitkräften vormals als Fernmeldetechniker Beschäftigten

Das Gehalt des Geschäftsführers und Alleingesellschafters einer GmbH stellt kein Arbeitsentgelt aus anderweitiger Beschäftigung i.S. des § 4 TV SozSich dar.

Normenkette:

TV SozSich (TV vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) § 4 ; TVG § 1 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten um eine Überbrückungsbeihilfe gemäß Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland -- TV Soziale Sicherung -- (TV SozSich).

Der 1946 geborene Kläger war in der Zeit vom 02.06.1965 bis Januar 1972 und 01.11.1973 bis 31.03.1998 als Fernmeldetechniker bei den französischen Stationierungsstreitkräften in B beschäftigt. Er verdiente zuletzt DM 6.891,00 brutto.