Die Parteien streiten darüber, ob auf das Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für die bei der Deutschen Bundespost beschäftigten Angestellten vom 21. März 1961 (TV Ang) oder der seit dem 1. Januar 1991 geltende Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts für Angestellte der Deutschen Bundespost im Beitrittsgebiet an den TV Ang (TV Ang-O) vom 27. November 1990 Anwendung findet. Beide Tarifverträge sind auf Arbeitnehmerseite von der Deutschen Postgewerkschaft abgeschlossen, der die Klägerin angehört.
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