LAG München - Urteil vom 18.05.2005
10 Sa 1291/04
Normen:
BGB § 133 § 151 § 315 § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Regensburg, vom 13.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 911/04

Treueprämie im gekündigten Arbeitsverhältnis

LAG München, Urteil vom 18.05.2005 - Aktenzeichen 10 Sa 1291/04

DRsp Nr. 2005/18739

Treueprämie im gekündigten Arbeitsverhältnis

»1. Richtet ein Arbeitgeber ein Schreiben an alle Mitarbeiter, in dem er als Dank für geleistete Dienste eine Sonderzahlung in Form einer Treueprämie am Jahresende zusagt, die der Höhe nach von der bisherigen Betriebszugehörigkeit und von Fehlzeiten des Mitarbeiters abhängt, handelt es sich um eine Gesamtzusage, die einen Rechtsanspruch begründet. 2. Einen Anspruch haben auch die Mitarbeiter, die sich zu diesem Zeitpunkt in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden, wenn sie in der Zusage nicht ausdrücklich ausgenommen sind.«

Normenkette:

BGB § 133 § 151 § 315 § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Bezahlung einer Treueprämie.

Die Klägerin war vom 29.8.2002 bis 31.1.2004 bei der Beklagten, der eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung erteilt ist, als Helferin beschäftigt. Rechtsgrundlage des Arbeitsverhältnisses der Parteien war ein zwischen ihnen zuletzt am 18.8.2003 geschlossener schriftlicher Mitarbeitervertrag (Bl. 24 bis 29 d. A.), in dem es u. a. wie folgt heißt:

§ 1 Art, Umfang und Ort der Tätigkeit

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