Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 14. Dezember 2006 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Erstattung von Kosten für digitale Hörgeräte.
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