Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.02.2011 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rückzahlung einer Abfindungszahlung durch die Klägerin.
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