1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 13. Januar 2009 - 1 Ca 3093/08 h - abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, dem Verringerungsverlangen der Arbeitszeit der Klägerin von 39 Stunden pro Woche auf 22,5 Stunden pro Woche in der Weise zuzustimmen, dass die Klägerin montags bis freitags täglich von 08:15 Uhr bis 12:45 Uhr arbeitet.
2. Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens trägt die Beklagte.
3. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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