LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 06.10.2016
L 2 R 748/13
Normen:
SGB X § 48 Abs. 1 S. 1; DPRA Art. 4 Abs. 2; DPRA Art. 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 06.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 R 1113/10

Teilweise Aufhebung einer AltersrenteWohnsitzverlegung in die USANicht nur vorübergehendes Verweilen

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.10.2016 - Aktenzeichen L 2 R 748/13

DRsp Nr. 2016/18217

Teilweise Aufhebung einer Altersrente Wohnsitzverlegung in die USA Nicht nur vorübergehendes Verweilen

1. Ob jemand nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet verweilt, ist unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beantworten; dabei kommt es auf die Tatsachen an, die bei Beginn des streitigen Zeitraums und während seiner Dauer jeweils objektiv vorlagen. 2. Zu den Umständen, aus denen sich ergibt, dass jemand nicht nur vorübergehend in einem Land verweilt, gehört bei Ausländern auch, wie sich ihr Aufenthaltsstatus ausländerrechtlich darstellt. 3. Ein Aufenthalt ist im Falle einer befristeten oder zweckgebundenen Aufenthaltsberechtigung nicht erst dann auf Beendigung angelegt, wenn zusätzlich besondere ausländerrechtliche Maßnahmen dazu getroffen sind. 4. Es kommt für die Bestimmung der Aufenthaltsposition auf den Inhalt der von der Ausländerbehörde ausgestellten Bescheinigungen an, wie er sich nach der behördlichen Praxis und der gegebenen Rechtslage darstellt.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 06. August 2013 wird zurückgewiesen.

Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 48 Abs. 1 S. 1; DPRA Art. 4 Abs. 2; DPRA Art. 1 Abs. 2;

Tatbestand: