SG Freiburg (Breisgau) - S 1 KA 3589/99 - 23.03.2000,
Teilnahme an der Psychotherapeutischen Versorgung, bedarfsabhängige Zulassung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.09.2000 - Aktenzeichen L 5 KA 1913/00
DRsp Nr. 2006/23623
Teilnahme an der Psychotherapeutischen Versorgung, bedarfsabhängige Zulassung
1. Der Nachweis, eine bestimmte Anzahl von Behandlungsstunden erbracht zu haben, ist für die Frage der Teilnahme iS des § 95 Abs 10 S 1 Nr 3SGB V nicht erforderlich. Im Sinne des § 95 Abs 10 S 1 Nr 3SGB V hat nur der psychologische Psychotherapeut an der Versorgung Versicherter teilgenommen, der schon vor dem maßgeblichen Stichtag mit einem gewissen Mindestumfang kraft förmlicher Entscheidung nach Maßgabe des bis zur Einführung des PsychThG geltenden Rechts gesetzliche Krankenversicherte in eigener Praxis auf Kosten der Krankenkassen psychotherapeutisch behandelt hat. Die Übergangsregelung des § 95 Abs 10 S 1 Nr 3SGB V ist verfassungsgemäß.
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