1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 9. Februar 2010 -
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 17. September 2009 -
3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Zahlungen aus dem
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