A.
Die Beteiligten streiten darüber, ob durch einseitige Abweichungen von Dienstplänen durch den Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte des antragstellenden Betriebsrates verletzt worden sind.
Bei dem Antragsteller handelt es sich um den Betriebsrat der D. AG, Niederlassung F. (Beteiligte zu 2).
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