LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 10.11.2004
10 TaBV 1/04
Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3 ; TV Nr. 37 b (Arbeitszeit) § 7 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 26.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 11 BV 15/03

Tarifvertraglicher Ausschluss des Mitbestimmungsrechts bei Steuerung des Arbeitszeitkontos durch Abweichungen vom Dienstplan

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.11.2004 - Aktenzeichen 10 TaBV 1/04

DRsp Nr. 2005/12974

Tarifvertraglicher Ausschluss des Mitbestimmungsrechts bei Steuerung des Arbeitszeitkontos durch Abweichungen vom Dienstplan

1. Durch zwingende tarifvertragliche Regelungen kann das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nicht nur ausgeschlossen sondern auch eingeschränkt werden; das Mitbestimmungsrecht entfällt, soweit eine tarifvertragliche Regelung besteht.2. Nach Wortlaut und Systematik der tarifvertraglichen Regelung kann ein Beteiligungsrecht des Betriebsrates in Form der Zustimmung bei Steuerung des Arbeitszeitkontos durch Abweichungen vom Dienstplan tarifvertraglich ausgeschlossen sein.

Normenkette:

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3 ; TV Nr. 37 b (Arbeitszeit) § 7 Abs. 1 ;

Gründe:

A.

Die Beteiligten streiten darüber, ob durch einseitige Abweichungen von Dienstplänen durch den Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte des antragstellenden Betriebsrates verletzt worden sind.

Bei dem Antragsteller handelt es sich um den Betriebsrat der D. AG, Niederlassung F. (Beteiligte zu 2).