LAG Chemnitz - Urteil vom 30.01.2009
2 Sa 225/08
Normen:
GG Art. 9 Abs. 3; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ArbGG § 4; ArbGG § 101 Abs. 2 S. 1; ArbGG § 101 Abs. 2 S. 3 Halbs. 1; ArbGG § 102 Abs. 1; BGB § 305 c Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 611 Abs. 1; NV Bühne § 1 Abs. 3 Unterabs. 1; NV Bühne § 1 Abs. 3 Unterabs. 2; NV Bühne § 53;
Vorinstanzen:
ArbG Bautzen, vom 19.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 4262/07

Tarifvertraglicher Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit für Bühnentechniker; Leiterin des Kostümwesens als Bühnentechnikerin

LAG Chemnitz, Urteil vom 30.01.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 225/08

DRsp Nr. 2009/7798

Tarifvertraglicher Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit für Bühnentechniker; Leiterin des Kostümwesens als Bühnentechnikerin

Bei den in § 1 Abs. 3 Unterabs. 1 NV Bühne genannten Bühnentechnikern wird eine Zuordnung zur Berufsgruppe des Bühnenkünstlers unterstellt. Auf die Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit kommt es demgemäß nicht an.

Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 19.03.2008 - 4 Ca 4262/07 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Revision ist für die Klägerin zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 9 Abs. 3; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ArbGG § 4; ArbGG § 101 Abs. 2 S. 1; ArbGG § 101 Abs. 2 S. 3 Halbs. 1; ArbGG § 102 Abs. 1; BGB § 305 c Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 611 Abs. 1; NV Bühne § 1 Abs. 3 Unterabs. 1; NV Bühne § 1 Abs. 3 Unterabs. 2; NV Bühne § 53;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in dem Berufungsverfahren unverändert darüber, ob sich das sie verbindende Arbeitsverhältnis seit dem 01. März 1999 nach den Regelungen des BAT-O bzw. seit dem 01. Oktober 2005 nach denjenigen des TVöD bestimmt. Weiter geht es darum, ob der Klägerin seit dem 01. März 2002 eine Vergütung nach Vergütungsgruppe V c BAT-O zu zahlen ist.

Die Klägerin ist seit dem 01. März 1999 in dem ... in ... als Leiterin der Kostümabteilung und Gewandmeisterin der Damenabteilung beschäftigt.