LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.02.2008
5 Sa 589/07
Normen:
TVG § 3 Abs. 1 § 4 Abs. 1 ; MTV § 1 Ziff. 2 Satz 2 § 24 § 27 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 05.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 488/07

Tarifvertragliche Vergütungsansprüche kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit unabhängig vom Abschluss neuer Arbeitsverträge

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.02.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 589/07

DRsp Nr. 2008/14639

Tarifvertragliche Vergütungsansprüche kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit unabhängig vom Abschluss neuer Arbeitsverträge

Die in § 1 Ziff. 2 Satz 2 MTV enthaltenen Regelung ("Mit Inkrafttreten des Tarifvertrages werden entsprechende Arbeitsverträge abgeschlossen") bedeutet nicht, dass der Abschluss von Arbeitsverträgen Voraussetzung für das Inkrafttreten oder die "Umsetzungsfähigkeit" der Tarifnorm ist, insbesondere wenn im Tarifvertrag kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich ist, dass die ausdrücklich in § 27 MTV geregelten Zeitpunkte des Inkrafttretens nicht gelten sollen, falls die in § 1 Ziff. 2 MTV erwähnten Arbeitverträge noch nicht vorliegen.

Normenkette:

TVG § 3 Abs. 1 § 4 Abs. 1 ; MTV § 1 Ziff. 2 Satz 2 § 24 § 27 ;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten über die Zahlung der Differenz zwischen der erfolgten Vergütung und der Bezahlung nach der von der Klägerin in Anspruch genommenen tariflichen Vergütungsgruppe für den Zeitraum Januar bis August 2005.

Die Klägerin war bei der Beklagten vom 04.09.2003 bis 03.09.2005 als Pflegehelferin beschäftigt. Ihre wöchentliche Arbeitszeit betrug 28,875 Stunden. Seit dem 01.10.2004 ist sie Mitglied der Gewerkschaft. Im streitgegenständlichen Zeitraum erhielt sie ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 1.125,00 EUR.