LAG Düsseldorf - Urteil vom 18.04.1997
15 Sa 183/97
Normen:
TVG § 1 ; TV über Sonderzahlungen für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen § 2 Abs. 1, Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Krefeld, vom 10.12.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2732/96

Tarifvertrag: Ermächtigung zur Bestimmung des Fälligkeitszeitpunktes für tarifliche Ansprüche durch Betriebsvereinbarung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.1997 - Aktenzeichen 15 Sa 183/97

DRsp Nr. 2002/8500

Tarifvertrag: Ermächtigung zur Bestimmung des Fälligkeitszeitpunktes für tarifliche Ansprüche durch Betriebsvereinbarung

Wenn in § 2 Abs. 2 des Tarifvertrages über Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Sonderzuwendung) Teil A Urlaubsgeld für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen bestimmt ist, durch Betriebsvereinbarung könnten andere Fälligkeitstermine vereinbart werden, wird dadurch nicht erlaubt, für gemäß § 2 Abs. 1 schon fällig gewordene Ansprüche auf Urlaubsgeld nachträglich/rückwirkend den Fälligkeitszeitpunkt auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen.

Normenkette:

TVG § 1 ; TV über Sonderzahlungen für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen § 2 Abs. 1, Abs. 2 ;
Vorinstanz: ArbG Krefeld, vom 10.12.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2732/96