Auf die Beschwerde der Industriegewerkschaft Metall wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 14.03.2008 –
Es wird festgestellt, dass die Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB (GKH im CGB) keine tariffähige Gewerkschaft ist.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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Die Beteiligten streiten über die Tariffähigkeit der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung (GKH).
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