LAG Köln - Urteil vom 13.07.2012
4 Sa 441/12
Normen:
TVöD Bund § 16 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 06.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 1762/11

Tarifmerkmal der einschlägigen Berufserfahrung i.S. von § 16 Abs. 2 TVöD Bund

LAG Köln, Urteil vom 13.07.2012 - Aktenzeichen 4 Sa 441/12

DRsp Nr. 2012/21446

Tarifmerkmal der "einschlägigen Berufserfahrung i.S. von § 16 Abs. 2 TVöD Bund

"Einschlägige Berufserfahrung" i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD Bund.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.12.2011 - 16 Ca 1762/11 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVöD Bund § 16 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Eingruppierung der Klägerin und insbesondere darüber, ob Beschäftigungszeiten aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zum Bund gemäß § 16 Abs. 2 und Abs. 3 a TVöD Bund auf ihr jetziges Arbeitsverhältnis anzurechnen sind. Dabei dreht der Streit sich im Wesentlichen darum, ob die Zeiten in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis Zeiten einer "einschlägigen Berufserfahrung" im Sinne des § 16 Abs. 2 TVöD Bund sind.

Wegen des erstinstanzlichen streitigen und unstreitigen Vorbringens der Parteien sowie der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 69 Abs. 3 ArbGG auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.

Die Klägerin hat beantragt,

1.

festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, sie seit dem 15.05.2009 nach der Entgeltstufe 3 der Entgeltgruppe E 9 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (Bund) zu vergüten;

2.