LAG Köln - Urteil vom 28.07.1995
4 Sa 271/95
Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 22.12.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 5764/93

Tariflohnerhöhung: Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anrechnung auf übertarifliche Zulage

LAG Köln, Urteil vom 28.07.1995 - Aktenzeichen 4 Sa 271/95

DRsp Nr. 2001/4260

Tariflohnerhöhung: Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anrechnung auf übertarifliche Zulage

Verletzt der Arbeitgeber bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen auf eine Tariferhöhung das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, so führt das zur Unwirksamkeit der Anrechnung in ihrer vollen Höhe. Ohne Bedeutung ist insoweit, daß der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei entscheiden kann, ob und inwieweit er die für die Zulage insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel verringern will.

Normenkette:

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 09.07.1996 - 1 AZR 690/95 = DRsp-ROM Nr. 1997/777 -.

Vorinstanz: ArbG Köln, vom 22.12.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 5764/93