LAG Köln - Urteil vom 20.04.2010
12 Sa 1448/09
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 3; BUrlG § 7 Abs. 4; TV-L § 37 Abs. 1; Richtlinie 2003/88/EG Art. 7 Abs. 1; Richtlinie 2003/88/EG Art. 7 Abs. 2;
Fundstellen:
AuR 2010, 443
LAGE § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 26
PersV 2011, 72
PflR 2010, 623
ZInsO 2010, 1248
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 13.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 2355/09

Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

LAG Köln, Urteil vom 20.04.2010 - Aktenzeichen 12 Sa 1448/09

DRsp Nr. 2010/8345

Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

1. Der Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird gleichzeitig unabhängig von bei einer theoretischen Urlaubsgewährung bestehenden Erfüllungshindernissen fällig. 2. Er ist entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht auf das Ende des Kalenderjahres oder des Übertragungszeitraums nach § 7 Abs. 3 BurlG befristet, unterliegt aber als Geldanspruch den (tariflichen) Ausschlussfristen.

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.07.2009 (10 Ca 2355/09) wird dieses teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

„Die Klage wird abgewiesen.“

2. Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

4. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 3; BUrlG § 7 Abs. 4; TV-L § 37 Abs. 1; Richtlinie 2003/88/EG Art. 7 Abs. 1; Richtlinie 2003/88/EG Art. 7 Abs. 2;

Tatbestand