LAG Chemnitz - Urteil vom 21.09.2011
2 Sa 714/10
Normen:
TV Ratio § 1; TV Ratio Anlage 5 § 1 Abs. 1; TV Ratio Anlage 5 § 2 Abs. 1; ERTV DTTS § 15;
Vorinstanzen:
ArbG Bautzen, vom 16.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1067/10

Tariflicher Rationalisierungsschutz bei Wechsel auf einen Dauerarbeitsplatz; unbegründete Zahlungsklage bei Wegfall einer Funktionszulage

LAG Chemnitz, Urteil vom 21.09.2011 - Aktenzeichen 2 Sa 714/10

DRsp Nr. 2011/19522

Tariflicher Rationalisierungsschutz bei Wechsel auf einen Dauerarbeitsplatz; unbegründete Zahlungsklage bei Wegfall einer Funktionszulage

1. Anknüpfungspunkt für Leistungen bei Wechsel auf einen Dauerarbeitsplatz sind gemäß § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 der Anlage 5 zu TV Ratio "Maßnahmen" im Sinne von § 1 TV Ratio; gemeint sind damit diejenigen Maßnahmen, die den Rationalisierungsschutz und die Beschäftigungssicherung auslösen. 2. Die Umsetzungen selbst sind nur Folge dieser Maßnahmen und nicht ihrerseits und nur für sich (gewissermaßen isoliert) anspruchsbegründende Merkmale. 3. Die tarifliche Sicherung ist auf den Kreis derjenigen Arbeitsplatzwechsler zu beschränken, die über den Verlust der Zulage hinaus weitere wirtschaftliche Nachteile aufgrund einer Herabgruppierung und/oder einer negativen Veränderung der Wochenarbeitszeit erleiden.