LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 14.07.2011
5 Sa 67/11
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4; MTV Elektro- und Metallindustrie Hessen § 29;
Vorinstanzen:
ArbG Marburg, vom 12.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 178/10

Tariflicher Ausschluss des gesetzlichen Urlaubsabgeltungsanspruchs; unbegründete Zahlungsklage bei verspäteter Geltendmachung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.07.2011 - Aktenzeichen 5 Sa 67/11

DRsp Nr. 2012/1367

Tariflicher Ausschluss des gesetzlichen Urlaubsabgeltungsanspruchs; unbegründete Zahlungsklage bei verspäteter Geltendmachung

Der Urlaubsabgeltungsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz unterliegt tarifvertraglichen Ausschlussfristen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 12. November 2010 - 2 Ca 178/10 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Klägerseite hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4; MTV Elektro- und Metallindustrie Hessen § 29;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Urlaubsabgeltungsansprüche.