LAG Düsseldorf - Urteil vom 03.02.2010
12 Sa 1346/09
Normen:
BGB § 315 Abs. 1; GewO § 106; ATV IBM § 1,; ATV IBM § 2 Abs. 3 S. 1; ATV IBM § 9 Abs. 2 S. 1; ATV IBM § 9 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 02.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 5318/09

Tariflicher Anspruch auf Abschluss eines Teilzeitvertrages im Blockmodell

LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2010 - Aktenzeichen 12 Sa 1346/09

DRsp Nr. 2010/6825

Tariflicher Anspruch auf Abschluss eines Teilzeitvertrages im Blockmodell

1. Zur Auslegung des ATV-IBM. 2. Für die Beurteilung, ob die Ablehnung der vom Arbeitnehmer beantragten Alterszeit berechtigt ist, kommt es auf die im Zeitpunkt der Ablehnung des Antrages vorliegenden Gründe an (z. B. BAG 13.10.2009 - 9 AZR 910/08 - Juris Rn. 21).

Tenor

Die Berufungen der Beklagten gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.10.2009 werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungen trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 315 Abs. 1; GewO § 106; ATV IBM § 1,; ATV IBM § 2 Abs. 3 S. 1; ATV IBM § 9 Abs. 2 S. 1; ATV IBM § 9 Abs. 2 S. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über den Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags.

Die Kläger, 1952 geboren, sind zwischen 1976 und 1989 in die Dienste der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin getreten und stehen in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, auf das kraft arbeitsvertraglicher Inbezugnahme der Altersteilzeit-Tarifvertrag (nachfolgend: ATV-IBM) vom 23.07.2004, der zwischen der IBM Deutschland GmbH und der Gewerkschaft ver.di geschlossen wurde, Anwendung findet. Der ATV-IBM, der am 31.12.2009 nachwirkungslos geendet hat, bestimmt - soweit hier von Interesse - Folgendes:

§ 2 Arbeitszeit

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