1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 16.12.2009, Az.: 4 b
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.792,-- brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.01.2009 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob sich die Verlegung des Sitzes der Beklagten auf den tariflichen Auslösungsanspruch ausgewirkt hat.
Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1974 als Kraftfahrer beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der allgemeinverbindliche Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV - Bau) Anwendung.
§ 7 dieses Tarifvertrages lautet (soweit hier relevant):
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|