LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 03.02.2010
3 Sa 481/09
Normen:
BAT § 70; TVöD § 37;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 08.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1854 b/09

Tarifliche Verfallfrist bei Geltendmachung zu Unrecht einbehaltener bzw. zurückgeforderter Teile des Arbeitsentgelts

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.02.2010 - Aktenzeichen 3 Sa 481/09

DRsp Nr. 2010/10963

Tarifliche Verfallfrist bei Geltendmachung zu Unrecht einbehaltener bzw. zurückgeforderter Teile des Arbeitsentgelts

Wurden einer nach BAT zu vergütenden Angestellten fälschlicherweise kinderbezogene Ortszuschläge aberkannt, zurückgefordert und tatsächlich auch zurückbezahlt, unterliegen die gegenläufigen Ansprüche des Angestellten auf Wiederauszahlung der kinderbezogenen Ortszuschläge den Verfallsfristen der §§ 70 BAT, 37 TVöD.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 08.10.2009 - 2 Ca 1854 b/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BAT § 70; TVöD § 37;

Tatbestand: