1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 19.11.2008 - 4 Ca 806/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die zutreffende tarifliche Eingruppierung der Klägerin. Diese ist Erzieherin mit staatlicher Anerkennung. Sie war in der Zeit vom 01.01.1995 bis 31.12.2005 in der Kindertagesstätte G. als Erzieherin beschäftigt. Zuletzt bezog sie dort nach Vergütungsgruppe
Das Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und der Gemeine G. endete zum 31.12.2005 aufgrund betriebsbedingter Kündigung der Ortsgemeinde.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|