1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 04.06.2009, Az.:
2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 948,74 (in Worten: Euro neunhundertachtundvierzig 74/100) brutto zu bezahlen und Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2008.
3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Gewährung einer restlichen Sonderzahlung für das Jahr 2008.
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