LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.01.2010
7 Sa 514/09
Normen:
MTV (Buch- und Zeitschriftenverlage NRW) § 8 Nr. 1; MTV (Buch- und Zeitschriftenverlage NRW) § 8 Nr. 3 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 23.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 2257/08

Tarifliche Sonderleistung bei Krankheit; unberechtigte Kürzung bei Aufsummierung verschiedener Krankheitszeiten

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2010 - Aktenzeichen 7 Sa 514/09

DRsp Nr. 2010/6152

Tarifliche Sonderleistung bei Krankheit; unberechtigte Kürzung bei Aufsummierung verschiedener Krankheitszeiten

Die Kürzungsmöglichkeit des § 8 Ziffer 3 MTV Buch- und Zeitschriftenverlage NRW (Kürzung der Jahres-Sonderleistung) setzt eine zusammenhängende Krankheitszeit des Arbeitnehmers von mehr als sechs Wochen voraus. Eine Addition verschiedener Krankheitszeiträume, die jeweils weniger als sechs Wochen ausmachen, ist tariflich nicht vorgesehen.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - Az.: 7 Ca 2257/08 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

MTV (Buch- und Zeitschriftenverlage NRW) § 8 Nr. 1; MTV (Buch- und Zeitschriftenverlage NRW) § 8 Nr. 3 Abs. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um einen Anspruch auf tarifvertragliche Sonderleistung.

Die Klägerin ist seit dem 01.12.1986 bei der Beklagten, die einen Verlag betreibt, beschäftigt. Aufgrund eines Haustarifvertrages ist auf das Arbeitsverhältnis der Manteltarifvertrag für Buch- und Zeitschriftenverlage in Nordrhein-Westfalen in der für das Kalenderjahr 2008 geltenden Fassung vom 23.06.2008 (vgl. Bl. 29 ff. d. A.; im Folgenden: MTV) anwendbar. In dem MTV ist u. a. folgende Regelung enthalten:

"§ 8 Sonderleistungen