1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - Az.: 7 Ca 2257/08 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch auf tarifvertragliche Sonderleistung.
Die Klägerin ist seit dem 01.12.1986 bei der Beklagten, die einen Verlag betreibt, beschäftigt. Aufgrund eines Haustarifvertrages ist auf das Arbeitsverhältnis der Manteltarifvertrag für Buch- und Zeitschriftenverlage in Nordrhein-Westfalen in der für das Kalenderjahr 2008 geltenden Fassung vom 23.06.2008 (vgl. Bl. 29 ff. d. A.; im Folgenden:
"§ 8 Sonderleistungen
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