1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.12.2009 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Aachen
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2. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Urlaubsabgeltung für die Zeit des ruhenden Arbeitsverhältnisses.
Die Klägerin war von 1974 zunächst zur Ausbildung und ab 1977 bis 31.12.2008 bei der Beklagten als Krankenschwester beschäftigt. Hierüber verhält sich ein Einstellungsschreiben vom 29.02.1977 (Kopie Bl. 139 d. A.), wonach auf das Arbeitsverhältnis der
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