1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. März 2010 - 15 Sa 44/10 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 25. November 2009 -
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über den Anspruch auf eine tarifliche Jahressonderzahlung.
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