LAG Niedersachsen - Urteil vom 27.04.2009
8 Sa 1976/08
Normen:
TVÜ-Bund § 2 Abs. 1; MTArbG Anlage 2 b Nr. 13 Abs. 1 c;
Vorinstanzen:
ArbG Wilhelmshaven, vom 05.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 277/07

Tarifliche Erschwerniszulage für Bedienstete auf Trossschiff

LAG Niedersachsen, Urteil vom 27.04.2009 - Aktenzeichen 8 Sa 1976/08

DRsp Nr. 2009/16214

Tarifliche Erschwerniszulage für Bedienstete auf Trossschiff

Auch die Sonderregelungen der Anlage 2 b zum MTArbG Nr. 13 Abs. 1 c für Besatzungen von Binnen- und Seefahrzeugen sind durch den TVöD abgelöst worden.

_

Tenor:

1) Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven - 1 Ca 277/07 - vom 05.08.2008 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2) Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVÜ-Bund § 2 Abs. 1; MTArbG Anlage 2 b Nr. 13 Abs. 1 c;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Zahlung einer tariflichen Erschwerniszulage, die die Beklagte zuvor nach dem Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (im Folgenden: MTArb) gezahlt hat, vor dem Hintergrund der Frage, ob die Ablösung des Tarifvertrages durch den TVöD den Wegfall der Zulage zur Folge hat.