Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 14.10.2008, Az.: 10 Ca 28/08, teilweise hinsichtlich der Zinsen abgeändert und der Klarstellung halber wie folgt tenoriert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 300,00 € brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berufung wird im Übrigen zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die tarifliche Einmalzahlung für das Jahr 2007, wobei als Vorfrage streitig ist, welche Tarifnormen ihr Arbeitsvertrag in Bezug nimmt.
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