Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. August 2009 -
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten noch über die Widerklage der Beklagten, mit der diese Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kläger verfolgt.
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