Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 4. November 2009 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die tarifgerechte Vergütung der Klägerin nach Ausübung ihres Rückkehrrechts zur Beklagten.
Die zum Zeitpunkt der Klagerhebung 34-jährige Klägerin ist verheiratet und hat zwei Kinder, die geboren sind. Die Klägerin hat im Jahre 1986 bei der Beklagten eine Ausbildung als Krankenschwester im AKH in Hamburg begonnen und abgeschlossen. Sie war in der Folgezeit seit dem 1. Oktober 1989 zunächst bei der FHH, der Beklagten, in den AKL beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand seinerzeit der
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|