Die Parteien streiten jetzt noch darüber, ob auf das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis für den Zeitraum vom 1. Mai 1992 bis 31. Juni 1993 der Bundesangestelltentarifvertrag -
Die Klägerin ist seit April 1989 als Lehrerin tätig. Zunächst war sie beim Rat des Stadtbezirks Berlin-Friedrichshain beschäftigt. Auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags vom 24. August 1990 wurde sie ab 1. September 1990 als Lehrerin vom Bezirksamt Friedrichshain, Abteilung Bildung und Kultur, weiterbeschäftigt. Gemäß dem Vertrag vom 4. Juni 1992 wurde sie vom 1. Januar 1991 im Bereich des Bezirksamtes Friedrichshain von Berlin als Lehrkraft an der Berliner Schule weiterverwendet; in §
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