LAG Berlin - Urteil vom 15.02.1995
17 Sa 92/94
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; TV zur Anhebung der Gagen für die Bühnenmitglieder und bühnentechnischen Angestellten im Beitrittsgebiet vom 18.06.1991; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 27.05.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 94 Ca 7987/94

Tarifgeltung: persönlicher Geltungsbereich - TV zur Anhebung der Gagen für die Bühnenmitglieder und bühnentechnischen Angestellten im Beitrittsgebiet vom 18.06.1991

LAG Berlin, Urteil vom 15.02.1995 - Aktenzeichen 17 Sa 92/94

DRsp Nr. 2002/8009

Tarifgeltung: persönlicher Geltungsbereich - TV zur Anhebung der Gagen für die Bühnenmitglieder und bühnentechnischen Angestellten im Beitrittsgebiet vom 18.06.1991

Vom persönlichen Geltungsbereich des am 1. Juli 1991 in Kraft getretenen Tarifvertrages vom 18. Juni 1991 zur Anhebung der Gagen für die Bühnenmitglieder und bühnentechnischen Angestellten im Beitrittsgebiet werden ausnahmslos alle Arbeitnehmer erfasst, die zu den Bühnenmitgliedern im Sinne des § 1 (2) NV Solo vom 1. Mai 1924 i.d.F. des Änderungs-Tarifvertrages vom 12. Juli 1993 gehören.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; TV zur Anhebung der Gagen für die Bühnenmitglieder und bühnentechnischen Angestellten im Beitrittsgebiet vom 18.06.1991; TVG § 1 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 16.11.1995 - 6 AZR 229/95 - DRsp-ROM Nr. 1996/19297 -.