LAG Berlin - Urteil vom 21.03.1995
12 Sa 169/94
Normen:
BAT; BAT-O; TVG § 4 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 24.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 91 Ca 36352/93

Tarifgeltung: Anwendung BAT oder BAT-O

LAG Berlin, Urteil vom 21.03.1995 - Aktenzeichen 12 Sa 169/94

DRsp Nr. 2001/14260

Tarifgeltung: Anwendung BAT oder BAT-O

Zur Frage der Anwendung des BAT (West) oder des BAT-O nach Rückkehr der Klägerin auf einen im Ostteil Berlins gelegenen Arbeitsplatz.

Normenkette:

BAT; BAT-O; TVG § 4 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob auf das Arbeitsverhältnis der Klägerin ab 1. April 1992 der BAT oder der BAT-O Anwendung findet. Diesem Streit liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:

Die der Gewerkschaft ÖTV angehörende Klägerin, die seit Juni 1973 beim Statistischen Amt der Stadt Berlin beschäftigt war und nach der Wiedervereinigung vom beklagten Land weiterbeschäftigt worden ist, wurde in der Zeit vom 1. Januar 1991 bis zum 31. März 1992 als Arbeiterin auf der Basis eines am 7. Januar 1992 unterzeichneten Arbeitsvertrages, der die Anwendung des BMT-G-O vorsah (vgl. Bl. 22 f d.A.) beim Statistischen Landesamt in einer im Westteil von Berlin gelegenen Dienststelle eingesetzt.

Seit dem 1. April 1992 ist die Klägerin nunmehr als Angestellte auf der Basis eines am 23. April 1992 unterzeichneten Arbeitsvertrages, der die Anwendung des BAT-O vorsieht (vgl. Bl. 24 f d.A.), in einer im Ostteil Berlins gelegenen Dienststelle des Statistischen Landesamtes tätig.