Die Parteien streiten darüber, ob auf das Arbeitsverhältnis der Klägerin ab 1. April 1992 der
Die der Gewerkschaft ÖTV angehörende Klägerin, die seit Juni 1973 beim Statistischen Amt der Stadt Berlin beschäftigt war und nach der Wiedervereinigung vom beklagten Land weiterbeschäftigt worden ist, wurde in der Zeit vom 1. Januar 1991 bis zum 31. März 1992 als Arbeiterin auf der Basis eines am 7. Januar 1992 unterzeichneten Arbeitsvertrages, der die Anwendung des
Seit dem 1. April 1992 ist die Klägerin nunmehr als Angestellte auf der Basis eines am 23. April 1992 unterzeichneten Arbeitsvertrages, der die Anwendung des
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